Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Allgemeine Themen, die etwas mit Asterix zu tun haben und Vorstellung aktueller Asterix-Hefte, -Filme und -Produkte.

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Comedix
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67377Beitrag Comedix »

Erik hat geschrieben: 28. August 2021 17:11Mehr Informationen über den für die Geschichte von Asterix in Deutschland jedenfalls bedeutsamen Adolf Kabatek habe ich noch nirgendwo gelesen (was nicht heißt, dass es dazu nicht bereits Literatur geben kann).
Danke auch von mir für die ausführliche Beschreibung. Letztendlich wird man nie mehr so richtig nachvollziehen können, wer was wann zu welchem Erfolg beigetragen hat. Ich leite aus allen mir bekannten Informationen ähnliche Schlussfolgerungen wie Erik ab und gehe auch eher davon aus, dass Frau Penndorf maßgeblich zu den Schöpfungen der deutschen Texte beigetragen hat und Kabatek die Rolle eines Lektors und des letztendlich Verantwortlichen übernahm. Vielleicht kam das eine oder andere Detail auch im gemeinsamen Gespräch zustande, aber letztendlich ist das ja auch der Grund, warum das Thema rechtlich geklärt werden musste.
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Erik
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67378Beitrag Erik »

Hallo Marco,
Comedix hat geschrieben: 30. August 2021 10:44Vielleicht kam das eine oder andere Detail auch im gemeinsamen Gespräch zustande,
das würde auch dem entsprechen, was Klaus Jöken mal von seiner Tätigkeit berichtet hat. Er erstellt eine erste Übersetzung, die dann mit dem Redaktionsteam besprochen und auch noch stellenweise geändert wird.

Wirst Du die beiden Publikationen, die ja zumindest vor Ort in Gerlingen für jedermann käuflich zu erwerben sind, noch in der Comedix-Bibliothek berücksichtigen?

Gruß
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Michael_S.
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67379Beitrag Michael_S. »

Erik hat geschrieben: 28. August 2021 17:11 Das allerdings lässt den inhaltlichen Wert des Textes für den Asterix-Interessierten schon erheblich sinken, weil dieser doch tendenziös und einseitig bezüglich eines streitigen Umstandes erscheint. Wobei ich sagen muss, dass ich erst hierdurch nun überhaupt erfahren habe, dass Adolf Kabatek die deutschen Asterix-Übersetzungen einschließlich des genannten bekannten Obelix-Spruches für sich reklamiert und die Penndorf'sche Urheberschaft damit nicht unumstritten ist. Wahrscheinlich werden beide Positionen durch den jahrelangen Rechtsstreit beeinflusst sein.
Es wäre sehr wahrscheinlich nicht einmal zu einem ausführlichen Rechtstreit gekommen, wenn es nicht diese stark gegensätzlichen Meinungen gäbe. Insofern ist die Darstellung aus Sicht von Adolf Kabatek bzw. seines Sohnes auch in meinen Augen eine wirklich wertvolle Ergänzung zu dem, was wir über die Sichtweise von Gudrun Penndorf wissen.
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67380Beitrag Erik »

Hallo Michael,
Michael_S. hat geschrieben: 30. August 2021 20:09Es wäre sehr wahrscheinlich nicht einmal zu einem ausführlichen Rechtstreit gekommen, wenn es nicht diese stark gegensätzlichen Meinungen gäbe.
jein. Es war (mir) bekannt, dass Gudrun Penndorf eine prozentuale Beteiligung am Erfolg der Asterix-Gewinne erstrebte. Die stand ursprünglich nicht in den Verträgen, die ein - gemessen an dem so nicht erwartbaren wirtschaftlichen Erfolg sehr geringes - einmalig zahlbares Pauschalhonorar beinhalteten. Dass der Verlag sich auf solch eine nachträgliche Vertragsanpassung freiwillig einlässt, wäre so oder so erstaunlich. Insofern wäre mir der Rechtsstreit allein mit dieser Forderung erklärlich gewesen, ohne dass es des Bestreitens der Übersetzungsleistung von Gudrun Penndorf bedurft hätte. Dass es die tatsächlich gab - und dann noch in dem Umfang, dass ihr nur "Rohübersetzungen" zugeschrieben werden sollen - war für mich neu und überraschend.
Michael_S. hat geschrieben: 30. August 2021 20:09Insofern ist die Darstellung aus Sicht von Adolf Kabatek bzw. seines Sohnes auch in meinen Augen eine wirklich wertvolle Ergänzung zu dem, was wir über die Sichtweise von Gudrun Penndorf wissen.
Ja, das mag schon sein. Es bleibt allerdings m.E. ein Mangel dieses Textes, dass er das entsprechende ausführliche Zitat (wohl aus einem noch umfangreicheren Schriftstück, denn es gibt an merheren Stellen mit "[...]" markierte Auslassungen) Adolf Kabateks, in dem er den deutschen Asterix als "mein Baby" beschreibt und eben eine "Unzahl erfundener Namen" sowie "viel und gerne zitierte Sprüche" "in Diktion und Ausdrucksform" für sich reklamiert, nicht mit einer konkreten Quellenangabe oder zumindest Datierung versieht. Zumeist ist bei Zitaten von Adolf Kabatek die Herkunft (aus seinem Tagebuch, aus einer Notiz, aus einer bestimmten Publikation etc.) vermerkt. In diesem Fall steht hingegen nur "Adolf Kabatek" darunter. Das ist deshalb misslich, weil es für die Einordnung der Formulierung dieser Auffassung schon von Bedeutung wäre zu wissen, inwieweit diese mit dem Rechtsstreit und Rechtspositionen (die auch aus prozess- und verhandlungstaktischen Gründen als Maximalpositionen formuliert sein können) des Verlages im Zusammenhang steht oder eine bereits vor dem Rechtsstreit bestehende Auffassung Kabateks war.

Weissnix hat oben ja geschrieben:
WeissNix hat geschrieben: 28. August 2021 22:06daraus aber eine Urheberschaft im rechtlichen oder moralischen Sinne ableiten zu wollen, was Kabatek ja seinerzeit selbst wohl niemals in den Sinn gekommen war (sondern mE eher in der juristischen Auseinandersetzung mit Penndorf von den Anwälten des Verlags, dem Kabatek ja damals m.W. noch - in leitender Funktion? - verbunden war, als Argumentationshilfe ge- bzw. missbraucht worden sein wird),
Und genau diese Frage, ob das so war oder Adolf Kabatek sich selbst schon immer als maßgeblichen (Mit-)Übersetzer angesehen hat, beantwortet der von ihm zitierte Text eben leider nicht. Der Text seines Sohnes behauptet dann lediglich, Adolf Kabatek sei hier von Gudrun Penndorf sein Lebenswertk streitig gemacht worden.

Erwähnt wird, dass die juristische Auseinandersetzung nach Adolf Kabateks Tod mit "linguistischen Stilgutachten, aber ohne die Möglichkeit unmittelbarer Aussagen" fortgesetzt worden sei. Das deutet an, dass der Verlag versucht hat, durch Sachverständigenbeweis zu belegen, dass der Sprach- und Humorstil in Asterix mit anderen Übersetzungswerken Kabateks übereinstimmt und nicht mit solchen Penndorfs. Auch hierzu wird aber ein Ergebnis dieser Gutachten nicht benannt.
Comedix hat geschrieben: 30. August 2021 10:44aber letztendlich ist das ja auch der Grund, warum das Thema rechtlich geklärt werden musste.
Wobei man dazusagen muss, dass das ja rechtlich letztlich ungeklärt geblieben ist, da der Prozess durch Vergleich und damit gerade nicht durch richterliches Erkenntnis beendet worden ist. Zwischen den Streitparteien - also Gudrun Penndorf und dem Ehapa-Verlag - ist die finanzielle Angelegenheit geklärt; nicht mehr und nicht weniger. Die historische Frage nach der Übersetzungsurheberschaft - und ganz konkret des Spruches "Die spinnen die Römer!" - beantwortet das nicht.

Gruß
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67381Beitrag WeissNix »

Erik hat geschrieben: 30. August 2021 23:16
Comedix hat geschrieben: 30. August 2021 10:44aber letztendlich ist das ja auch der Grund, warum das Thema rechtlich geklärt werden musste.
Wobei man dazusagen muss, dass das ja rechtlich letztlich ungeklärt geblieben ist, da der Prozess durch Vergleich und damit gerade nicht durch richterliches Erkenntnis beendet worden ist. Zwischen den Streitparteien - also Gudrun Penndorf und dem Ehapa-Verlag - ist die finanzielle Angelegenheit geklärt; nicht mehr und nicht weniger. Die historische Frage nach der Übersetzungsurheberschaft - und ganz konkret des Spruches "Die spinnen die Römer!" - beantwortet das nicht.
Ich glaube nicht, dass sich der Verlag auf einen Vergleich eingelassen hätte, wenn Penndorf tatsächlich nur "Rohübersetzungen" geliefert hätte, sondern eine Abweisung der Klage mittels Vorlage entsprechender Dokumente angestrebt. Aber genau diese konnte der Verlag ja offensichtlich nicht beibringen, nicht eines davon. Und dann wäre sie wohl auch kaum als alleinige Übersetzerin in den Impressi von immerhin 29 Alben benannt worden, wenn letztlich Kabatek die eigentliche Qualität der Übersetzung zuzurechnen wäre.

Im übrigen hat Frau Penndorf doch in Haltern am See anhand vieler Beispiele sehr gut ihre Methodik dargestellt, insbesondere den Goscinnyschen Wortwitz in die deutsche Sprache hinüberzuretten. Hätte sie wirklich nur "Rohübersetzungen" geliefert, hätte sie den Entstehungsprozeß mE wohl kaum derart lebhaft, detailliert und anschaulich schildern können...

Aber wie geizig und schofelig der Verlag, der ja auch mit ihrer Arbeit letztlich Abermillionen gescheffelt hat, sich ihr gegenüber verhalten hat, und erst durch eine Klage zu einer angemessenen Entlohnung gedrängt werden musste, spricht nicht für die menschlichen Qualitäten dort. Schliesslich galt die deutsche Adaption unter Penndorfs Verantwortung im weltweiten Vergleich als eine der absolut Besten. Ob das an dem damaligen Firmensitz in Schwaben lag?
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67382Beitrag Michael_S. »

Erik hat geschrieben: 30. August 2021 23:16 Es war (mir) bekannt, dass Gudrun Penndorf eine prozentuale Beteiligung am Erfolg der Asterix-Gewinne erstrebte. Die stand ursprünglich nicht in den Verträgen, die ein - gemessen an dem so nicht erwartbaren wirtschaftlichen Erfolg sehr geringes - einmalig zahlbares Pauschalhonorar beinhalteten. Dass der Verlag sich auf solch eine nachträgliche Vertragsanpassung freiwillig einlässt, wäre so oder so erstaunlich. Insofern wäre mir der Rechtsstreit allein mit dieser Forderung erklärlich gewesen, ohne dass es des Bestreitens der Übersetzungsleistung von Gudrun Penndorf bedurft hätte.
Ich gehe allerdings davon aus, dass ein Verlag, der die Übersetzungsleistung, deren Qualität und deren Einfluss auf den Erfolg vorbehaltlos erkennt und anerkennt, bei Nachforderungen seitens der Übersetzerin zumindest entgegenkommend gewesen wäre. Immerhin besteht ja die Gefahr, dass die Übersetzerin kündigt und man somit ihren relevanten Beitrag für die Zukunft verliert. Das dürfte im weitesten Sinne ähnlich zur Leistung von Serienschauspielern sein - auch diesen steht formal sicher nicht zwingend zu, dass sie bei unerwartetem Erfolg automatisch mehr verdienen, aber ein Produzent wird es sich gut überlegen, ob er sich den Verlust einer Identifikationsfigur (die keineswegs zwingend eine der Hauptrollen sein muss) leisten kann, oder ob eine höhere Gage letztlich nicht wirtschaftlicher ist.

Erst die Tatsache, dass die Arbeit von Gudrun Penndorf von maßgeblicher Seite tatsächlich als Rohübersetzung betrachtet wurde, die potenziell ohne Qualitätsverlust einfach an eine andere Person übertragen werden konnte, macht meines Erachtens den Rechtsstreit erst plausibel. Und umso verständlicher wird er erst, wenn wir nun eben erfahren, wie sehr Adolf Kabatek den Erfolg von Asterix seiner eigenen Textarbeit zurechnete. Und diesen eigenen Beitrag muss er dann wohl auch ins Feld geführt haben, denn meines Erachtens scheint erst das ein vielversprechender Hebel für einen Rechtsstreit. Urheberschaft lässt sich ggf. nachweisen und kann meines Wissens eben auch von einem Gericht zuerkannt werden. Die reine Höhe eines Honorars oder einer Beteiligung dürfte meines Wissens nach eher unter die Vertragsfreiheit fallen und nur selten von Gerichten zu entscheiden sein. Aber da bist du viel mehr Experte als ich. ;-) (Wobei mir da auffällt: Ist irgendwo öffentlich dokumentiert, was genau Gegenstand des Rechtstreits war?)
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67383Beitrag WeissNix »

Michael_S. hat geschrieben: 31. August 2021 17:42 (Wobei mir da auffällt: Ist irgendwo öffentlich dokumentiert, was genau Gegenstand des Rechtstreits war?)
Ich meine mich zu erinnern, dass dazu mal was in der Wikipedia stand - aber aktuell nicht mehr. Da wird dann schon von interessierter Stelle drauf geachtet werden, dass das nicht prominent online bleibt...

Meiner Erinnerung nach wollte Frau Penndorf einen Nachschlag, da es zwischenzeitlich wohl übliche Praxis geworden war, die Übersetzerleistung neben dem Fixhonorar auch mit einer Umsatzbeteiligung in den Verträgen zu würdigen, da die Qualität und damit der Erfolg in der Zielsprache ja durchaus von der Übersetzungsqualität abhängt - davon war aber in dem Ursprungsvertrag aus den 60ern noch nicht die Rede, weil damals wohl noch unüblich. Der Verlag wollte aber wohl nicht neu verhandeln/anpassen, weswegen Frau P. dann nicht mehr weitermachen wollte und ab Band 30 dann ja andere übernommen hatten.
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67385Beitrag Erik »

Hallo,
WeissNix hat geschrieben: 31. August 2021 00:19Ich glaube nicht, dass sich der Verlag auf einen Vergleich eingelassen hätte, wenn Penndorf tatsächlich nur "Rohübersetzungen" geliefert hätte, sondern eine Abweisung der Klage mittels Vorlage entsprechender Dokumente angestrebt. Aber genau diese konnte der Verlag ja offensichtlich nicht beibringen, nicht eines davon.
es gibt viele mögliche Motive, einen Vergleich zu schließen. Meistens geschieht dies, weil beide Seiten erkennen, dass sie ein gewisses Prozessrisiko haben, das sich dann in dem Vergleich abbildet. Der kann also für die eine Seite besser sein oder für die andere oder auch ausgeglichen. Häufig gibt es in einem Gerichtsprozess vor dessen Abschluss keine Gewissheit, was bewiesen ist. Es kann sich wiedersprechende Gutachten geben und die Parteien wissen nicht, welchem das Gericht am Ende folgen wird. Es kann sich widersprechende Zeugenaussagen geben und die Parteien wissen nicht, welche das Gericht am Enbde für glaubhaft hält. Es kann auch eine Unklarheit in der Auslegung des Rechts geben, so dass schwer vorherzusagen ist, wie das Gericht - letztlich der Bundesgerichtshof - das Recht auslegen wird. In all dem bilden sich Prozessrisiken ab. Einen Prozess zu verlieren, ist nicht nur teuer (das wäre einem großen Verlagshaus eher noch egal), es kann auch einen Imageschaden bedeuten und es kann (informell) Präzedenzwirkung für andere Fälle haben. Deshalb kann es viele Motive geben, dass der Verlag letztlich ein Stück weit - wie weit genau, wissen wir nicht - eingelenkt hat. Daraus kann man m.E. überhaupt nichts dafür herleiten, wie die Chancen standen, den Prozess zu gewinnen oder zumindest teilweise zu obsiegen.

Aber um das klar zu sagen: Ich bin auch davon überzeugt, dass Gudrun Penndorf nicht nur Rohübersetzungen geliefert hat. Das folgt für mich aber nicht aus dem Vergleichsschluss.
Michael_S. hat geschrieben: 31. August 2021 17:42Ich gehe allerdings davon aus, dass ein Verlag, der die Übersetzungsleistung, deren Qualität und deren Einfluss auf den Erfolg vorbehaltlos erkennt und anerkennt, bei Nachforderungen seitens der Übersetzerin zumindest entgegenkommend gewesen wäre.
Davon bin ich nicht überzeugt, da sie eine prozentuale Vergütung am Verkaufserfolg erstreiten wollte. Hätten das auch andere Übersetzer für sich geltend gemacht, wäre das für den Verlag mitunter sehr teuer geworden. Ich denke, man hat da schlicht (auch) den Flächenbrand befürchtet, wenn das durchgeht. Zudem ist ein Verlag ein Wirtschaftsunternehmen. Ob die wirklich entgegegnkommend gewesen wären, halte ich für sehr offen. Das kommt auf die Persönlichkeiten in entscheidender Position an.
Michael_S. hat geschrieben: 31. August 2021 17:42Immerhin besteht ja die Gefahr, dass die Übersetzerin kündigt und man somit ihren relevanten Beitrag für die Zukunft verliert.
Ich weiß nicht genau, wann der Rechtsstreit losgegangen ist. Aber war das nicht möglicherweise zu einem Zeitpunkt, als Gudrun Penndorf ohnehin bereits aufgehört hatte oder im Begriff war, dies zu tun?
Michael_S. hat geschrieben: 31. August 2021 17:42Urheberschaft lässt sich ggf. nachweisen und kann meines Wissens eben auch von einem Gericht zuerkannt werden. Die reine Höhe eines Honorars oder einer Beteiligung dürfte meines Wissens nach eher unter die Vertragsfreiheit fallen und nur selten von Gerichten zu entscheiden sein.
Selten ist soetwas natürlich auf die Gesamtheit der Verträge gesehen. Aber es kommt durchaus vor. Vertragspartner haben sich stets zueinander zu verhalten, wie es die Gebote von Treu und Glauben und die Rücksicht auf die Verkehrssitte gebieten (§ 242 BGB). Eine spezielle Ausprägung dieses Grundsatzes ist das Nachforderungsrecht des Urhebers, das in § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG normiert ist. Ob das UrhG schon damals diese Fassung hatte, weiß ich nicht. Der Sache nach galt das aber jedenfalls bei grobem Missverhältnis zwischen Honorar und Wert des Werkes schon lange. Danach hat der Urheber (auch einer Übersetzung) einen Anspruch auf die angemessene Vergütung. Was angemessen ist, ist natürlich im Gesetz nicht für den Einzelfall bestimmt. Das muss, wenn die Vorstellungen darüber auseinander gehen, das Gericht entscheiden. - Da niemand den großen Erfolg von Asterix vorhergesehen hat, spricht sehr vieles dafür, dass die ursprünglich vereinbarte Vergütung letztlich für Gudrun Penndorf unangemessen war.

Zudem ging es hier - wenn ich das richtig in Erinnerung und verstanden habe - nicht allein um die Honorarhöhe, sondern auch um die Berechnungsmethode, nämlich die Frage, ob eine Übersetzerin einen Anspruch haben kann, anstelle eines (möglicherweise erhöhten) Pauschalhonorars eine (fortlaufende) prozentuale Beteiligung an den Verkaufsgewinnen einer Erfolgsserie - die man hier wohl schon Jahrhunderterfolg nennen darf - verlangen kann. Diese Frage reicht weit über die Bestimmung einer Honorarhöhe hinaus und erklärt den Rechtsstreit für mich allemal - ganz ohne dass es auf die Frage nach der Erbringung oder dem Umfang der Übersetzungsleistung ankommen müsste.
Michael_S. hat geschrieben: 31. August 2021 17:42(Wobei mir da auffällt: Ist irgendwo öffentlich dokumentiert, was genau Gegenstand des Rechtstreits war?)
Ich erinnere mich an ein Interview mit Gudrun Penndorf, in dem sie u.a. gefragt wurde, ob sie meint, dass ihre Übersetzung für den großen Erfolg von Asterix in Deutschland mitverantwortlich ist, was sie mit einem schlichten "Ja." beantwortet hat. Und in diesem Interview stand auch ein Bisschen etwas zu den Hintergründen des Rechtsstreits; eben unter anderem, dass sie eine anteilige Vergütung am Verkaufsgewinn erstreiten wollte. Leider finde ich dieses nun nicht wieder und erinnere auch nicht, wo ich es gelesen hatte.

Eine sehr knappe Andeutung dessen findet sich in dem Comedix-Interview von 2004:
Als ich noch übersetzte (das nahm ein Ende, als ich nach Band 29 eine an den Erfolgen des Verlags orientierte Bezahlung verlangte)
Eine bessere Quelle habe ich gerade nicht zur Hand.

Gruß
Erik
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67392Beitrag Michael_S. »

Erik hat geschrieben: 31. August 2021 18:45 Vertragspartner haben sich stets zueinander zu verhalten, wie es die Gebote von Treu und Glauben und die Rücksicht auf die Verkehrssitte gebieten (§ 242 BGB). Eine spezielle Ausprägung dieses Grundsatzes ist das Nachforderungsrecht des Urhebers, das in § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG normiert ist. Ob das UrhG schon damals diese Fassung hatte, weiß ich nicht. Der Sache nach galt das aber jedenfalls bei grobem Missverhältnis zwischen Honorar und Wert des Werkes schon lange. Danach hat der Urheber (auch einer Übersetzung) einen Anspruch auf die angemessene Vergütung. Was angemessen ist, ist natürlich im Gesetz nicht für den Einzelfall bestimmt. Das muss, wenn die Vorstellungen darüber auseinander gehen, das Gericht entscheiden.
Diese Regelung war mir nicht bekannt. Das ist natürlich eine deutlich einfacherer Erklärung, die einen Prozess auch ohne unterschiedliche Ansichten über den Umfang der Urheberschaft erklärt.

Danke für deine detaillierten Ausführungen.
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67393Beitrag WeissNix »

Erik hat geschrieben: 31. August 2021 18:45 Davon bin ich nicht überzeugt, da sie eine prozentuale Vergütung am Verkaufserfolg erstreiten wollte.
Ich denke nicht, dass das die Forderung vor dem Gang vor Gericht gewesen war - ich denke, dass sie einfach einen Bonus wegen des immensen Erfolges auf gütlichem Wege für angemessen erachtet hätte, aber die sture Berufung auf den im Grunde ja uralten Vertrag hat ja erst zu dem Verfahren geführt - und da zeigt der erzielte Umsatz/Gewinn des Verlages ja trefflich das eklatante Missverhältnis zur Entlohnung anderer Werke und deren Urhebern. Das ist wohl eine ähnlich juristische Herangehensweise (nicht zuletzt aus den von Erik oben ausgeführten Gründen), wie die des Verlages, die Leistung Penndorfs herunterspielen zu wollen, indem Kabatek die eigentliche Übersetzung zugeschrieben werden sollte.

Wie gesagt, ohne die schwäbische Knauserigkeit des Verlags wäre es wohl gar nicht so weit (bis vors Gericht) gekommen. Und Frau Penndorf hätte mit besseren Konditionen sicher auch noch einige weitere Bände übersetzt (ich wage zu wetten, dass Band 30 nicht so grottig übersetzt und der eigentlichen Zeitlosigkeit der vorangegangenen Bände beraubt worden wäre)... dass sie dann die Lust verloren hatte, kann ich nachvollziehen.

Habe ausserdem noch ein Interview von G.P. mit der TAZ gefunden, in der sie die Geschichte von wegen "Die spinnen, die Römer" genau andersrum erinnert als Kabatek (siehe https://www.comedix.de/pinboard/viewtop ... 363#p67363):

[Zitat] "Die spinnen, die Römer" stammt aus Ihrer Feder und ist heute zu einem geflügelten Ausdruck geworden. Wie lange haben Sie daran herumgefeilt?

Da kommen zwei Dinge zusammen. Zuerst war die Phrase "Ils sont fous, ces Romains", die im ersten Band noch gar nicht auftaucht, von der Verlagsredaktion für den Vorabdruck in der Comiczeitschrift MV Comics mit "Uuii, die Römer sind doof" übersetzt worden. Damit war schon mal die expressive Rechtsversetzung, das nachgeklapperte "die Römer", gekillt. Das müsste unbedingt zu retten sein, dachte ich mir. Dann überlegt man sich, was kann man noch sagen für "être fou" außer "verrückt" oder "doof", und irgendwann macht's dann klick! Und es hieß "Die spinnen, die Ägypter, die Römer, die Berliner".
" [Zitatende]
[Quelle: https://taz.de/!5153477/]
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67540Beitrag Comedix »

Hallo Erik,

ich möchte diese beiden Publikationen in die Bibliothek zur Sekundärliteratur aufnehmen. Du kennst ja meine Wünsche: Hast du dafür jeweils eine Zusammenfassung, den ich für die Artikelbeschreibung verwenden könnte?

Gruß
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67585Beitrag Erik »

Hallo,
Comedix hat geschrieben: 22. September 2021 18:04Hast du dafür jeweils eine Zusammenfassung, den ich für die Artikelbeschreibung verwenden könnte?
vielleicht tut's ja die:
"Zu der Ausstellung "Adolf Kabatek und die Comics - Donald, Asterix & Co. aus Gerlingen" im Stadtmuseum Gerlingen, die anlässlich des 90. Geburtstages von Adolf Kabatek (1931-1997) vom 4. Juli 2021 bis zum 13. Februar 2022 in dem Ort, der langjährig seine Wahlheimat und Wirkungsstätte war, gezeigt wurde, ist ein 68-seitiges Begleithft (Abbildung oben) erschienen, das in dem Museum für 3,00 € erhältlich war. Autor des Begleitheftes ist Johannes Kabatek, ein Sohn Adolf Kabateks, der auch Maßgeblich an der Gestaltung der Ausstellung beteiligt war.

Das mit unter anderem Material aus dem Privatarchiv Adolf Kabateks reich bebilderte Begleitheft zeichnet den Lebensweg des Mannes nach, der seit der Gründung des Ehapa-Verlages bei diesem tätig war, zunächst seit 1950 als Assistent des Geschäftsführers und seit Dezember 1972 als Geschäftsführer. Hierbei wird besonderes Gewicht auf sein Wirken im und für den Comic-Bereich in Deutschland gelegt. Ein enger Bezug zu Asterix, der in dem Begleitheft auch thematisiert wird, besteht hierbei dadurch, dass Adolf Kabatek 1967 die Aufnahme der Serie in die Comiczeitschrift MV Comix bewirkt hat. Zudem war er als Mitglied des Redaktion an der Textbearbeitung der deutschen Asterix-Ausgaben beeiligt, ist für den 1996 erschienenen Band XXX ("Obelix auf Kreuzfahrt") im Impressum neben Michael Walz sogar als Übersetzer genannt.

In dem Belgeitheft zur Ausstellung ist Adolf Kabateks Wirken für Asterix das Kapitel 5 - von insgesamt 7 Kapiteln - gewidmet. In diesem acht Seiten umfassenden Abschnitt nimmt der Rechtsstreit des Ehapa-Verlages mit Gudrun Penndorf, in dem auch die Urheberschaft an den Asterix-Übersetzungen zwischen Adolf Kabatek und ihr - und damit die Frage des Anteils den beide an den deutschen Textfassungen und dem Erfolg der Serie in Deutschland hatten - in Streit geriet, erheblichen Raum ein. Dabei bezieht der Autor klar Stellung zugunsten Adolf Kabateks, wobei er bereits in einer Vorbemerkung zu dem Heft klarstellt, dass seine Darstellungen nicht objektiv sein können, weil ein Sohn die Geschichte seines Vaters stets aus einer anderen Perspektive nachzeichnen werde als eine "neutrale" Person.

Der Inhalt des Begleitheftes ist zudem in der ebenfalls im Jahr 2021 unter gleichem Hefttitel erschienenen Ausgabe 14 der von dem Verein für Heimatpflege Gerlingen e.V. herausgegebenen Gerlinger Heimatblätter (Abbildung unten) veröffentlicht worden. Dieses Heft war sowohl im Stadtarchiv als auch im Stadtmuseum Gerlingen für 5,00 € erhältlich. Gegenüber dem Begleitheft weist es eine deutlich bessere Papier- und damit zugleich Bildqualität auf, da es auf festem Hochglanzpapier gedruckt ist. Zudem ist es hinten um drei Seiten ergänzt, von denen je eine bildliche Impressionen aus der Ausstellung, von der Eröffnungsveranstaltung am 4. Juli 2021 - hier ist unter anderem auch ein Foto des Autors, Prof. Dr. Johannes Kabatek, enthalten - und den Abdruck eines Zeitungsberichts zur Ausstellung aus dem Gerlinger Anzeiger vom 2. Juli 2021 enthält. Die Gerlinger Heimatblätter Nr. 14 zählen 64 Seiten, wobei die geringere Seitenzahl gegenüber dem Begleitheft zur Ausstellung lediglich daher rührt, dass dieses die Umschlags- und Umschlagsinnenseiten mitzählt.
"

Für die Abbildungen beiden Abbildungen sollten die oben in Beitrag #67363 angehängten Titelbilder geeignet sein.

Gruß
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Nullnullsix
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67586Beitrag Nullnullsix »

Ich hab ja selbst einen unheilvollen Hang zu Bandwurmsätzen, wohlwissend, dass das der Lesbar- und Verständlichkeit von Texten nicht gut tut und bin daher entsprechend sensibilisiert.
Ich rege daher an, den obigen Text nicht so 1:1 zu übernehmen, sondern noch mal daraufhin zu überarbeiten.
Ich selbst mach das in der Tat auch zuweilen bei eigenen Texten, dass ich als letzten Überarbeitungsschritt nochmal mit dem alleinigen Fokus darauf drüber gehe, wo man aus einem langen Satz zwei (oder drei, vier...) kürzere machen kann.
Eigentlich hätte was passieren müssen, als ich auf den Knopf drückte!
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67616Beitrag Comedix »

Erik hat geschrieben: 2. Oktober 2021 12:37 vielleicht tut's ja die:
Vielen Dank! Dein Text gibt mir eine sehr gute Grundlage für den Artikel. Ich werde deine Vorlage stark einkürzen, Onlineuser finden kurze Texte lesbarer.
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Re: Adolf Kabatek-Ausstellung in Gerlingen 2021/2022

Beitrag: # 67624Beitrag Comedix »

Und hier die Artikelseite dazu.
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