Hallo Marco,
Comedix hat geschrieben:Kann schon sein, aber worin liegt die Relevanz für den Artikel? Wenn man als Sammler an diese Bilder kommt, ist es doch völlig unerheblich wo mal Werbung dafür gemacht wurde.
man merkt eben, daß Du kein Sammler bist.

- Für den Sammler ist es eine schöne Ergänzung, wenn er zu der Sammelserie noch so einen Werbefolder hat, der auf die Serie hinweist. Es ist einfach en hübsches Teil und gibt zudem ein Gefühl der Vollständigkeit, wenn man solche zueinander passenden Stücke hat.
Für den Gelegenheitsbesucher sind aber in der Tat nur die Bilder und der Bogen wichtig. Trotzdem könnte es eine interessante Zusatzinformation sein, daß es da eben noch eine zeitgenössische Werbebeilage gibt. Die Erwähnung würde den Eindruck einer vollständigen Dokumentation machen. - Nur ist sowas natürlich immer eine Grenzentscheidung. Mit der Vollständigkeit von Zusatzinformationen kann man es natürlich auch zu weit treiben und sich überall ins Hundertste und Tausendste verlieren, wenn man jede Werbung berücksichtigen will. Da gilt es das Lohnende vom nicht mehr Lohnenden zu scheiden.
Hier aber könnte man das schon erwähnen, weil es quasi eine eigenständige Werbepublikation ist, die verschiedenen Heften nicht eingedruckt sondern als separates Printwerk beigeheftet wurde. Das hätte eine ja so große Berechtigung erwähnt zu werden, wie die Händlerkataloge bei den Graupner-Laubsägearbeiten, die Du jüngst ergänzt hast. Die hätte ich nun auch nicht zwingend gefunden, es ist aber halt häbsch, wenn man sie dort zu sehen bekommt. Nun will ich nicht sagen, daß Du durch eine Präzedenzfallentscheidung gebunden seist. Da ist jeder Fall ein einzelner.
Aber die Relevanz von Zusatzinformationen an sich, die aus einer Artikelseite eine "runde Sache" machen können, sollte man nicht bestreiten.
Gruß
Erik