so, nun habe ich das Heft bekommen , es ist die Zweitauflage von 2005 und das Poster ist auch von 2005

Abb. unten

Gruß Peter
Moderator: Comedix
... was, wie Erik schon dargetan hat, weder etwas aussagt noch etwas beweisen kann!so, nun habe ich das Heft bekommen , es ist die Zweitauflage von 2005 und das Poster ist auch von 2005![]()
also, die Karte kenne ich. Aber ob sie originär einem bestimmten oder allen Asterix-Bänden beigelegen hat oder es sie kostenlos an der Kasse von Comicläden oder auf Messen gab, wer weiß das schon? Vielleicht ist das ja nur eine nette Beigabe Deines Verkäufers.methusalix hat geschrieben:bekam heute das Heft "Asterix bei den olympischen Spielen" von 2003 in einem Topzustand und ungelesen , in dem Heft lag eine Postkartengroße Ankündigungsbeigabe zum Erscheinen "Asterix plaudert aus der Schule" , die Karte ist auch aus 2003 . Da mir bisher die Karte in keinem anderen Zusammenhang bekannt ist , denke ich mal das man sie im Beilagen_Index der Bibliothek mit aufnehmen könnte .
Das kann ich eigentlich ausschließen da es laut Angebot kein Hinweis auf diese Beigabe gabErik hat geschrieben:Vielleicht ist das ja nur eine nette Beigabe Deines Verkäufers.
ich habe es schon häufiger erlebt, daß Verkäufer Kleinigkeiten überraschend beilegen. Sowas stimmt den Kunden positiv und befördert eventuelle weitere Käufe.methusalix hat geschrieben:Das kann ich eigentlich ausschließen da es laut Angebot kein Hinweis auf diese Beigabe gab![]()
Ja ich auch, dann wurde es aber immer auch schriftlich auf der beiliegenden Rechnung oder Beischreiben erwähntErik hat geschrieben:ich habe es schon häufiger erlebt, daß Verkäufer Kleinigkeiten überraschend beilegen.
das kann ich nicht bestätigen. Ich habe noch nie erlebt, daß eine überraschend beigelegte Kleinigkeit auf einer Rechnung erwähnt wurde. Und ein Beischreiben enthalten die meisten Sendungen, die ich von eBay bekomme gar nicht. Allenfalls liegt ein kurzer Gruß bei und der weist längst nicht immer auf eine kleine Zugabe hin.methusalix hat geschrieben:Ja ich auch, dann wurde es aber immer auch schriftlich auf der beiliegenden Rechnung oder Beischreiben erwähnt![]()
Doch, die Beigabe kann kostenlos sein. Das ist dann der Fall, wenn es einen Fixpreis für den Hauptartikel gibt, der vor, während und nach der Beigaben-Aktion gleich bleibt, von dieser also nicht beeinflußt wird. - Man muß nur unterscheiden zwischen kostenlosen Auslagen (= für jedermann zum Mitnehmen) und Produktbeigaben (= nur für Käufer des Hauptartikels). Erstere sind für die Bibliothek nicht relevant, da es keine käuflich erwerblichen Artikel sind. Letztere sind aufnahmefähig, da man sie mit dem Hauptartikel - quasi mittelbar - kaufen kann. In Frankfurt sollte es sich wohl um eine Beigabe handeln; Du hast sie aber als Auslage verstanden und daher einfach mitgenommen.methusalix hat geschrieben:Und "kostenlose Beigabe" gibt es eigentlich nicht weil man erst den dazugehörigen Artikel kaufem muß , wie ich ja letztes Jahr im Frankfurter Bahnhofsbuchladen erfahren habe
Nun, Du bist wohl nicht hübsch genugErik hat geschrieben:Ich habe noch nie erlebt, daß eine überraschend beigelegte Kleinigkeit auf einer Rechnung erwähnt wurde. Und ein Beischreiben enthalten die meisten Sendungen, die ich von eBay bekomme gar nicht