da bin ich mir ganz sicher, zumal bei einer Auflage von bis zu 3000 Stück. Die Auflage hat ja auch immerhin gereicht, die Nachfrage viele Monate lang zu befriedigen, bis sie vergriffen war. Man kann hier nicht davon sprechen, daß es sich von Anfang an um extreme Raritäten gehandelt habe. Bei Kleinstauflagen, wie z.B. bei einigen originalsignierten Serigraphien, die von L.E.A.R. nur in einer Auflage von 33 Stück herausgebracht wurden, wäre das vielleicht etwas anderes. Wenn da ein Verkäufer eines anbietet, sagt er möglicherweise aus, daß er es schon hat. Aber nicht bei einem Buch mit einer doch recht weiten sog. Limitierung (die sich hier zudem nicht einmal aus dem Produkt selbst ergibt). Anders wäre das natürlich, wenn in der Beschreibung etwas stünde, wie: "Sie erhalten exakt das, was Sie auf dem Bild sehen."Remix hat geschrieben:Eine limitierte Sammlerausgabe ist eine Gattungssache? Da wär ich mir nicht so sicher...
Für Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen der verringerten Auflage späterer Publikationen sehe ich keinerlei Grundlage.
Gruß
Erik