Ganz genau - es geht um Auffahr-Unfälle.
Nun fehlt nur noch die konkrete Stelle und der "Rat", den man beim Lesen dieser Stelle mit auf den Weg bekommt.
Moderator: Terraix
Müsstest Du als Eidetiker nicht auch das Album, die Seite und das Panel sowie die Angaben zur Auflage im Impressum, den vorn aufgedruckten Preis und das entsprechende Backcover Deines Exemplars vor Augen haben?
Jedenfalls teilt diese Quizfrage ein Problem mit unserer modernen Rechtsprechung: Beide ziehen sich, bis sie zu einem Ende kommen...
Das Zweite ist der gesuchte Auffahr-Unfall!
Vor Gericht wird das nicht mehr so stringent gehandhabt, seit sich diese "urplötzlichen Vollbremsungen" für immer mehr Zeitgenossen als einträglicher Nebenerwerb erwiesen haben... es wird bei solchen Auffahrunfällen immer öfter die Schuld anteilig auf die Beteiligten verteilt - vor allem, wenn das vorausfahrende und abrupt bremsende Fahrzeug schon ein betagtes ist.Hedonix hat geschrieben: ↑10. Dezember 2021 17:06 Der allgemeine Rechtsgrundsatz ist "Wer auffährt, hat Schuld", was aber in der Realität nicht immer so eindeutig ist, da der Vordermann ja auch scheinbar grundlos urplötzlich eine Vollbremsung hinlegen kann (bei genug Abstand wäre das egal, aber auch hier gilt wieder: Ist in der Realität leider nicht immer so gegeben, und auch das nicht durchgehend durch die Schuld des zu nah auffahrenden Hintermanns, sondern z.B. auch durch schneidendes Einscheren des Vordermannes nach einem Überholvorgang).