Asterix als Luxusausgabe
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Asterix als Luxusausgabe
Moin,
es gibt ja inzwischen diverse Fan-Projekte, die das Ziel haben, eine Asterix-Geschichte in einem möglichst professionellen Einband zu präsentieren. Gerne wird ja "Asterix erobert Rom" oder "12 Prüfungen für Asterix" genommen, wohl auch, weil es davon kein offzielles Abenteuer gibt sondern nur ein Buch zum Film.
Was mich aber wirklich mal interessieren würde, wäre eine Ausgabe im Design der Luxusedition. Also großformatig und einem in Leinen gebundenen Rücken. Was das wohl für ein Aufwand wäre?
Gruß
Marco
es gibt ja inzwischen diverse Fan-Projekte, die das Ziel haben, eine Asterix-Geschichte in einem möglichst professionellen Einband zu präsentieren. Gerne wird ja "Asterix erobert Rom" oder "12 Prüfungen für Asterix" genommen, wohl auch, weil es davon kein offzielles Abenteuer gibt sondern nur ein Buch zum Film.
Was mich aber wirklich mal interessieren würde, wäre eine Ausgabe im Design der Luxusedition. Also großformatig und einem in Leinen gebundenen Rücken. Was das wohl für ein Aufwand wäre?
Gruß
Marco
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Re: Asterix als Luxusausgabe
Gibt es denn einen Anbieter, der HC-Fotobücher in der Grösse anbietet? Das wäre jedenfalls das einfachste von der Herstellung.Comedix hat geschrieben: 27. Februar 2026 21:16 Was mich aber wirklich mal interessieren würde, wäre eine Ausgabe im Design der Luxusedition. Also großformatig und einem in Leinen gebundenen Rücken. Was das wohl für ein Aufwand wäre?
Mein bevorzugter Anbieter bietet in etwa (aber eben nicht exakt) der Grösse nur Querformat an, und das ist mit 42x28cm eben etwas grösser als das (Hoch-)Format der Luxusausgaben mit ca. 27x38cm - dei 4cm in der Höhe fielen im Regal auch bei einem Hochformat unangenehm ins Auge. Diese Grösse mit ca. 30 Seiten (hab mein Album der 12 Prüfungen mit den üblichen einleitenden Seiten aufgepeppt) würde dort um die 100€ kosten... nutzt aber nichts, weil nur Querformatbindung möglich. Da müsste man sich einen Anbieter suchen, der Hochformate in der Grösse anbietet - falls herstellungstechnisch möglich, würden individuelle Grössenwünsche, die genau der der Luxusausgabe entspräche, sicherlich nochmal einen saftigen Preisaufschlag bedeuten.
Der Leinenrücken wäre ein zusätzliches - sicher bei individueller Fertigung kostspieliges - Problem. Das geht wohl nur, wenn man einen handwerklichen Buchbinder beauftragt... also Druck und Bindung trennt.
Ansonsten:
1. Die mir vorliegenden Dateien der 12 Prüfungen mit deutschem Text sind bei einer für den Druck guten Auflösung von 300dpi ca. DIN A5 gross - wenn ich auf das Format der Luxusausgabe (ca. 27x38cm) hochskaliere, bleiben 150dpi - das geht gerade noch so für den Druck, ganz perfekt wird es nicht sein. Immerhin sieht bei pixelgenauer Ansicht am Monitor die Schrift in den Textblasen noch gut lesbar aus.
2. Man müsste also per Bildbearbeitung die Seiten einzeln hochskalieren, ist halt etwas lästig. Man könnte dabei die Zieldateien auch wieder auf 300dpi neu berechnen lassen, das kann aber zu Artefakten kommen, vor allem beim Text. Den müsste man dann ggf. komplett neu setzen.
3. Problematisch bei den mir vorliegenden Dateien ist, dass die Farbgebung nicht einheitlich ist - besonders eine Seite (32) weicht derart auffällig von der davor ab (die unterschiedlichen Hauttöne stechen sofort ins Auge), dass ich diese Seite für mein daraus gebasteltes Fotobuch im Albumformat in PSE bearbeitet habe - das allein hat schon ein paar Stunden gedauert, bis das Ergebnis mich einigermassen überzeugte. Wenn man alle Seiten so angleichen möchte, dass es einer solchen Ausgabe angemessen ist, hat man also zu tun - automatisiert wird das nicht gehen! Ob eine KI das befriedigend könnte, weiss ich nicht - meine Aktion war vor KI.
Wenn ich den Preis bedenke, bleib ich bei meinem Albumformat (das Fotobuch hatte mich ca. 30€ zzgl. Versand gekostet, die sind aber bei dem von mir genutzten Anbieter deutlich teurer geworden seit damals).
Hören Sie mal, würde es Ihnen was ausmachen, wenn ich jetzt einfach aufgebe und verrückt werde? (Arthur Dent in "Per Anhalter durch die Galaxis" von D. Adams)
Wer gendert hat die Kontrolle über seine Muttersprache verloren. (Karla Lagerfeld)
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Re: Asterix als Luxusausgabe
Genau an einem solchen Projekt habe ich schon gearbeitet, weil auch mich das sehr interessiert.Comedix hat geschrieben: 27. Februar 2026 21:16 Was mich aber wirklich mal interessieren würde, wäre eine Ausgabe im Design der Luxusedition. Also großformatig und einem in Leinen gebundenen Rücken. Was das wohl für ein Aufwand wäre?
Ich stehe an folgendem Punkt:
Habe eine grandios kolorierte Version gefunden von einem Fan aus Kolumbien(!). Diese habe ich dann in der besten Schriftart, die ich finden konnte, gelettert. Den Text der deutschen Übersetzung habe ich etwas angepasst (z.B. spricht Mannekenpix nun mit dem Akzent, den er auch im Film hat). Die Bildgröße liegt bei 3429 x 2538pixel bei 300dpi. Das sollte ausreichen für die Größe der Luxusedition. Sogar ein Titelbild habe ich entworfen (hänge ich mal an, ebenso eine Probeseite). Einen redaktionellen Teilo habe ich auch, den kann man aber gerne noch überarbeiten. Statt der Bleistiftzeichnungen, wie sie in den originalen Luxuseditionen sind, könnte man hier dann die originale deutsche schwarz/weiß Ausgabe noch einfügen. Die müsste dann aber noch überarbeitet werden.
Was noch fehlt:
- Eine Druckerei, die möglichst genau am Original druckt (eine, die in der Größe druckt, habe ich bereits gefunden. Sogar in Leinen, aber man müsste dann dort mal eine genaue Druckanfrage stellen, was natürlich für ein Exemplar zu teuer wird).
- Die Originalschrift der Seitenzahlen fehlt mir auch noch. Ich habe nur die, der Hefte.
- Die Vorstellung der Gallier und die Karte in einer höheren Auflösung.
- Die Rückseite des Covers
- Mitstreiter, die das Buch am Ende billiger machen.
- Mitstreiter, die meine Ausgabe lektorieren und Fehler finden.
Zusammenfassend: Ich glaube, ich habe eine gute Basis, auf der man aufbauen kann, wenn sich ein paar Mitstreiter finden.
Hier die Beispielseite und das Cover
https://www.directupload.eu/file/d/9209 ... au_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/9209 ... ao_jpg.htm
Re: Asterix als Luxusausgabe
Das sind genau die Probleme:sebbirk hat geschrieben: 28. Februar 2026 08:50...
- Eine Druckerei, die möglichst genau am Original druckt (eine, die in der Größe druckt, habe ich bereits gefunden. Sogar in Leinen, aber man müsste dann dort mal eine genaue Druckanfrage stellen, was natürlich für ein Exemplar zu teuer wird).
...
- Mitstreiter, die das Buch am Ende billiger machen.
Wenn wir hier ein paar Leute finden, die mitmachen wollen...
Aus urheberrechtlichen Gründen wird das nicht gehen - denn das Urheberrecht erlaubt die Herstellung einer Kopie nur für das eigene Archiv. Alles, was eine Auflage von genau eins überschreitet, ist da ohne ausdrückliche Erlaubnis der Rechteinhaber raus.
Guckst Du §§ 16, 53 UrhG - wobei sogar die Bedingung des § 53 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz das ganze auch für den Eigenbedarf schon auf recht tönerne Füsse stellt, denn woher haben wir denn eigentlich die zugrunde liegenden Dateien?
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Re: Asterix als Luxusausgabe
Wie würdet Ihr ein in Lupo oder MV erstveröffentlichtes Abenteuer in eine Albumausgabe ummodeln? Seiten einscannen und ein Fotobuch daraus machen?
Re: Asterix als Luxusausgabe
Ja, das wäre für sich selbst m.E. machbar. Verbreiten dürfte man das dann aber so nicht, weder digital noch analog.bdhk hat geschrieben: 2. März 2026 20:12 Wie würdet Ihr ein in Lupo oder MV erstveröffentlichtes Abenteuer in eine Albumausgabe ummodeln? Seiten einscannen und ein Fotobuch daraus machen?
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Re: Asterix als Luxusausgabe
Ja, das ist klar, aber eine Privatkopie geht ja (fast) immer. Auch für mehrere Leute, die sich zusammentun und jeder für sich eine Privatkopie anfertigen. Insofern kann man da schon auch einen Sammelauftrag an eine Druckerei geben.
Re: Asterix als Luxusausgabe
Ich glaube, da bringst du ein paar Sachen durcheinander.bdhk hat geschrieben: 3. März 2026 08:59 Ja, das ist klar, aber eine Privatkopie geht ja (fast) immer. Auch für mehrere Leute, die sich zusammentun und jeder für sich eine Privatkopie anfertigen.Insofern kann man da schon auch einen Sammelauftrag an eine Druckerei geben.
Es spielt rechtlich gesehen schon eine Rolle, wer die Kopie anfertigt und zu welchen Zweck.
Es ist eine Privatkopie, wenn DU sie selbst anfertigst oder aus deinem näheren Umfeld erhälst. ("Privatkopien" dürfen auch an Freunde und Familie in einem gewissen Rahmen weitergegeben werden.)
Die Druckerei hingegen würde sich hier definitiv im illegalen Bereich bewegen.
Sie ist keine Privatperson, gehört nicht zu deinem näheren Umfeld und stellt die Kopien auch nicht zum Eigenzweck her, sondern zu kommerziellen Zwecken, um sie an dich und deine Freunde zu verkaufen. Entsprechend könnte sie für die Herstellung und den Vertrieb illegaler Raubkopien belangt werden.
Ich würde stark davon ausgehen, dass dir jede deutsche Druckerei eine Absage erteilen wird. Die diversen Raubdrucke, welche im Netz zu finden sind, werden sehr wahrscheinlich entweder im Ausland oder unter der Hand produziert worden sein.
Re: Asterix als Luxusausgabe
Nein, siehe § 53 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 UrhG: "Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern [...] es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."kyôdai hat geschrieben: Gestern 10:40Die Druckerei hingegen würde sich hier definitiv im illegalen Bereich bewegen.
D.h. wenn ich zur Druckerei gehe und sage, dass ich gerne 100 "Privatkopien" hätte, wird sie tunlichst stutzig. Wenn aber zehn Leute kommen und zehn Exemplare kommen, ist das sauber, und eine vernünftige Druckerei wird das erkennen.
Re: Asterix als Luxusausgabe
Ja, wie gesagt, ich schätze das anders ein.bdhk hat geschrieben: Gestern 11:40Nein, siehe § 53 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 UrhG: "Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern [...] es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."kyôdai hat geschrieben: Gestern 10:40Die Druckerei hingegen würde sich hier definitiv im illegalen Bereich bewegen.
D.h. wenn ich zur Druckerei gehe und sage, dass ich gerne 100 "Privatkopien" hätte, wird sie tunlichst stutzig. Wenn aber zehn Leute kommen und zehn Exemplare kommen, ist das sauber, und eine vernünftige Druckerei wird das erkennen.
Wenn du dir das gesamte Gesetz anschaust, tun sich dort schon einige Stolpersteine auf: -> https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html
Speziell im ersten Satz ist die Rede von "natürlichen Personen" und einer Erstellung zur nicht-kommerziellen Zwecken.
All das ist die Druckerei nicht. Sie ist keine natürliche Person und erstellt die Kopien nicht zum Privatgebrauch, sondern um sie dir zu verkaufen...
Darüber hinaus kann man hinterfragen, ob es sich hier überhaupt noch um eine "Privatkopie" handelt. Denn das Werk, welches ihr anfertigen lassen wollt, existiert so ja gar nicht im Original. In Deutschland ist der Comic bisher nur als schwarz/weiß Fassung gestückelt in einem Comic-Magazin erschienen.
Ihr wollt das ganze jetzt als Album, in Übergröße, mit neuer, eigener Koloration / Textung und eigenem Einband anfertigen lassen... Da kann von Paragraph 53 eigentlich keine Rede mehr sein, meiner Meinung nach.
Aber hey, ich bin kein Anwalt. :)
Wenn ihr eine Möglichkeit findet, das zu bewerkstelligen, lasst es mich gerne wissen, dann bestelle ich auch ein Exemplar.
Re: Asterix als Luxusausgabe
Meine Einlassungen im Folgenden beziehen sich auf die Luxusausgabe der 12 Prüfungen, um die es in diesem Thread geht (und nicht die Scans aus MV oder anderen Comics, aus denen man eine Albumausgabe machen möchte)
Das Zusammenbasteln unterschiedlicher Vorlagen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (auch die deutsche Übersetzung unterliegt für sich genommen dem Urheberrecht) wäre selbst dann problematisch, wenn man beide Original-Druckwerke selbst besässe (Ausnahme später unter Ziffer 5).
2. Bei einem Sammelauftrag müsste streng genommen jeder der Auftraggeber ein legales Original - bzw. sogar beide (Originalfassung und deutsch) - besitzen; das ist mW hier nicht der Fall.
Eine Druckerei druckt gemeinhin auf Papier, und heute meisst im Offset-Verfahren, was letztlich ein photomechanisches ist. Andere Druckverfahren wären unter "Verfahren mit ähnlicher Wirkung" zu fassen.
5. Immerhin ist der Umstand, dass sowohl die Originalversion als auch die deutsche SW-Fassung seit mehr als zwei Jahren vergriffen ist, hier hilfreich, denn sonst ginge es ohne im unmittelbaren Besitz beider physischen Originalausgaben zu sein ohnehin nur mit Erlaubnis beider Rechteinhaber (§53 IV lit. b) iVm §53 I und II 1 Nr. 2 UrhG)
Allerdings müsste man auch hier legal an die digitale Vorlage gekommen sein, die aber mW nicht wirklich legal unter der Hand verbreitet worden ist. Zumal die oben genannten Optionen sich immer nur auf eine Herstellung auf Papier und analoge Nutuzung beziehen (§53 II 2 UrhG), die Vorlagen dürften also nicht ausschliesslich digital vorliegen und schon gar nicht digital verbreitet worden sein. Die Erlaubnis der Rechteinhaber müsste also auch die ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung der fragwürdig erlangten digitalen Vorlagen umfassen.
Mein persönliches Fazit:
Solange man also selbst für sich ein einzelnes Fotobuch herstellen lässt, wird sich kein Dienstleister den Inhalt kritisch anschauen - sobald aber jemand mit einer höheren Auflage aufschlägt, könnte er damit schlafende Hunde wecken.
Ich würde mich an einer solchen Aktion nicht beteiligen.
1. "(fast) immer" ist da schon sehr optimistisch. Denn eine Voraussetzung ist: "...soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (§53 I 1, letzter Halbsatz UrhG)bdhk hat geschrieben: 3. März 2026 08:59 Ja, das ist klar, aber eine Privatkopie geht ja (fast) immer. Auch für mehrere Leute, die sich zusammentun und jeder für sich eine Privatkopie anfertigen. Insofern kann man da schon auch einen Sammelauftrag an eine Druckerei geben.
Das Zusammenbasteln unterschiedlicher Vorlagen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (auch die deutsche Übersetzung unterliegt für sich genommen dem Urheberrecht) wäre selbst dann problematisch, wenn man beide Original-Druckwerke selbst besässe (Ausnahme später unter Ziffer 5).
2. Bei einem Sammelauftrag müsste streng genommen jeder der Auftraggeber ein legales Original - bzw. sogar beide (Originalfassung und deutsch) - besitzen; das ist mW hier nicht der Fall.
3. Auch das ist so nicht richtig, denn "Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht [und jetzt gut aufpassen:] oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt." (§53 I 2, UrhG)kyôdai hat geschrieben: Gestern 10:40 Es ist eine Privatkopie, wenn DU sie selbst anfertigst oder aus deinem näheren Umfeld erhälst. ("Privatkopien" dürfen auch an Freunde und Familie in einem gewissen Rahmen weitergegeben werden.)
Die Druckerei hingegen würde sich hier definitiv im illegalen Bereich bewegen.
Sie ist keine Privatperson, gehört nicht zu deinem näheren Umfeld und stellt die Kopien auch nicht zum Eigenzweck her, sondern zu kommerziellen Zwecken, um sie an dich und deine Freunde zu verkaufen. Entsprechend könnte sie für die Herstellung und den Vertrieb illegaler Raubkopien belangt werden.
Eine Druckerei druckt gemeinhin auf Papier, und heute meisst im Offset-Verfahren, was letztlich ein photomechanisches ist. Andere Druckverfahren wären unter "Verfahren mit ähnlicher Wirkung" zu fassen.
4. Die Druckerei würde bei mehreren Auftraggebern genauso stutzig [werden müssen] wie bei einem mit höherer Auflage, denn die anderen könnten ja auch nur vorgeschobene Abnehmer/Kunden eines eigentlich einzigen Auftraggebers sein. Eine gesetzestreue Druckerei müsste dann die Vorlage von den Originalen in entsprechender Stückzahl verlangen, um sicher zu gehen. Inwieweit hier aber der Umsatz vor Rechtstreue geht, wäre bei einer kleinen Auflage immerhin fraglich. Viele Konjunktive - hier kann die Theorie von der Praxis an einigen Stellen abweichen!bdhk hat geschrieben: Gestern 11:40 D.h. wenn ich zur Druckerei gehe und sage, dass ich gerne 100 "Privatkopien" hätte, wird sie tunlichst stutzig. Wenn aber zehn Leute kommen und zehn Exemplare kommen, ist das sauber, und eine vernünftige Druckerei wird das erkennen.
5. Immerhin ist der Umstand, dass sowohl die Originalversion als auch die deutsche SW-Fassung seit mehr als zwei Jahren vergriffen ist, hier hilfreich, denn sonst ginge es ohne im unmittelbaren Besitz beider physischen Originalausgaben zu sein ohnehin nur mit Erlaubnis beider Rechteinhaber (§53 IV lit. b) iVm §53 I und II 1 Nr. 2 UrhG)
Allerdings müsste man auch hier legal an die digitale Vorlage gekommen sein, die aber mW nicht wirklich legal unter der Hand verbreitet worden ist. Zumal die oben genannten Optionen sich immer nur auf eine Herstellung auf Papier und analoge Nutuzung beziehen (§53 II 2 UrhG), die Vorlagen dürften also nicht ausschliesslich digital vorliegen und schon gar nicht digital verbreitet worden sein. Die Erlaubnis der Rechteinhaber müsste also auch die ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung der fragwürdig erlangten digitalen Vorlagen umfassen.
Mein persönliches Fazit:
Solange man also selbst für sich ein einzelnes Fotobuch herstellen lässt, wird sich kein Dienstleister den Inhalt kritisch anschauen - sobald aber jemand mit einer höheren Auflage aufschlägt, könnte er damit schlafende Hunde wecken.
Ich würde mich an einer solchen Aktion nicht beteiligen.
Hören Sie mal, würde es Ihnen was ausmachen, wenn ich jetzt einfach aufgebe und verrückt werde? (Arthur Dent in "Per Anhalter durch die Galaxis" von D. Adams)
Wer gendert hat die Kontrolle über seine Muttersprache verloren. (Karla Lagerfeld)
Wer gendert hat die Kontrolle über seine Muttersprache verloren. (Karla Lagerfeld)