Hallo zusammen!
ja, und bevor wir hier in Werbeanzeigen "ertrinken", möchte ich klarstellen, daß ich Hefte, in denen nur eine Werbeanzeige zu igendetwas Asterixinischem ist, für nicht aufnahmewürdig halte. Bei Heft 17/1996 ist das etwas anderes, weil da nicht nur eine Werbeanzeige drin war, sondern auch ein Aufklebertütchen eingeklebt war. Allein deshalb halte ich das für erwähnenswert.
Da schließe ich mich inhaltlich Erik's Meinung an, denn es ist soweit
nicht Praxis, ausschließliche Werbeseiten-Veröffentlichungen aus Magazinen in der Bibliothek
eigens zu erwähnen, es sei denn, diese wären aus irgendeinem besonderen Grunde, wie etwa der Machart oder der Einzigartigkeit wegen, aufzuzeigen - oder einfach nur zusätzlich zu einem redaktionellen Artikel enthalten, sodaß man dabei auch darauf hinweisen kann; - aber nicht bei einer solchen Werbeanzeige, die ebenso noch in anderen Magazinen geschaltet wurde und keinerlei zusätzlichen redaktionellen Text oder andere besondere neuigkeitsgehaltige Informationen aufzuweisen vermag. - Insofern stehe auch ich einer Erwähnung der beiden zuletzt genannten Nummern strikt ablehnend gegenüber; meine Ermunterung "... weiter so!" bezog sich vorhin rein auf die Aussichten, die Peter bezüglich der vermuteten weiteren Filmbeiträge inzwischen herbeiführen konnte.

- Für "Ausnahmen" ist der Gehalt dieser beiden Einschaltungen meines Erachtens zu dünn, bei dem
Panini-Offert in Nr. 17/96 allerdings, wie von Erik bereits dargelegt, durchaus gegeben!
LG, Andreas