ich hatte ja oben schon geschrieben, daß ich das nicht für veranlaßt halte. Und ich sehe da auch keinen Grund für eine Neubeurteilung. Es ist und bleibt eine Mappe, wie sie für Händler, nicht für den Endverbraucher gedacht war. Die sollten nur die einzelnen Bögen erwerben. Daher fällt diese Mappe als solche nicht unter die Bibliothekskriterien.Findefix hat geschrieben:Vielleicht sollte man die Mappe als die komplette Handelsform ja dann doch auch auf der Artikelseite erwähnen, - was meinst Du
Gruß
Erik