Hallo,
Findefix hat geschrieben:für Grenzfälle von reinen Gewinnlosen, wie z. B. bei einem "Making Of"-Video in einer eigens dafür vorgesehenen Auflage von 1.000 Stück, steht eine klare Entscheidung von Marco allerdings noch aus: solche Artikel würde ich noch nicht von vonherein als ausgeschlossen betrachten wollen, ehe es dafür eine klare Richtlinie gibt, - sodaß dabei die Entscheidung noch im jeweiligen Einzelfall getroffen werden muß (und diese steht im freien Ermessen von Marco)!
das spielt zwar hier keine Rolle, da es keinerlei Hinweis gibt, daß diese Figuren in Deutschland verlost worden sind. Aber ich halte Artikel, die (gewiß)
nur als Gewinnartikel in den Verkehr gebracht wurden, für ganz klar von der Bibliotheksrelevanz ausgeschlossen. Die stehen Werbeartikeln gleich. Der Zweck ist insoweit identisch. Reine Gewinnartikel werden vom Verloser ausschließlich kostenlos abgegeben, um damit Werbung zu machen. Ein direktes Austauschgeschäft (Geld gegen Ware) liegt dem nicht zugrunde. Daher ist ja auch der Rechtsweg bei Verlosungen immer ausgeschlossen, wie man auch eine Partizipation an einer Geschenkaktion niemals einfordern kann. Hinzu kommt hier eine wesentliche Parallelität mit den Presse- und Händlerartikeln. Bei ihnen ist ja der Grund, sie nicht aufzunehmen, daß sie nur für einen eingeschränkten Personenkreis verfügbar waren. Das ist bei reinen Gewinnartikeln, wie Deinem Making-of-Video genauso. Nur (zufällige) Gewinner haben es erhalten. Wer da nicht dazugehörte, ging leer aus. Es konnte sie, anders als käufliche Artikel, nicht jeder Interessierte bekommen, sondern allenfalls an einem Gewinnspiel mit einer kleinen Gewinnchance teilnehmen. Insofern wären solche Artikel Fremdkörper in der Bibliothek, zumindest wenn es nicht nur um Miterwähnungen auf ohnehin bestehenden Artikelseiten geht.
Etwas anderes ist das dann, wenn es um Artikel geht, die bekanntermaßen zumindest im Ausland käuflich zu erwerben waren. Wenn man dann auf eine Verlosung in Deutschland stößt, ist nicht die Verlosung als solche Grund für die Aufnahme, sondern sie stellt ein Indiz dafür dar, daß der Artikel auch in Deutschland käuflich erwerbbar war. So war es etwa bei den Lauffiguren, für die Gregor eine Preisausschreiben-Anzeige aus den MV Comix gefunden hat.
Doch wie gesagt, das nur am Rande, weil die Frage gerade aufgeworfen wurde. Ist hier an sich aber off-topic.
Gruß
Erik